der Lohnservice Wendel eG!
Hier gelangen Sie ganz einfach zu unserem Formularservice, zu wichtigen und sehr nützlichen Links . Außerdem sollten Sie sich die Lohnsteuerpraxistipps ansehen.
Bei Fragen können Sie uns gern zu jeder Zeit ansprechen!
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Wichtige Kundeninformation
Heute möchten wir Sie auf diesem Weg kurz informieren, dass die Inflationsausgleichsprämie von der Bundesregierung bestätigt und nun auch veröffentlicht wurde.
Ab sofort kann also die Auszahlung an Ihre (alle) Mitarbeiter beginnen.
Damit die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000,00 EUR von Ihnen steuer- und sv-frei gezahlt werden kann, sind folgende Eckpunkte zu beachten:
- es muss eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers sein,
- die Inflationsausgleichsprämie ist zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu zahlen,
- sie muss bis spätestens 31.12.2024 ausgezahlt worden sein,
- sie kann in Form von Geld oder Sachbezügen (Bruttowert) gewährt werden,
- sie kann in mehreren Teilzahlungen – verteilt auf 2022 – 2024 erfolgen.
Bitte melden Sie uns die aktuell zu zahlenden Beträge, denn die Auszahlung muss über die Lohnabrechnung laufen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann rufen Sie uns am besten an!